So bekommen Online-Shops das Gütesiegel, den Status „geprüfter Shop” sowie das Online-Echtheits-Zertifikat verliehen.
Selbst der kleinste Shop verdient ein Gütesiegel. Deshalb sind die Mindestanforderungen so ausgelegt, dass jeder Online-Shop die Möglichkeit hat, die Vorteile eines Gütesiegels zu genießen.
Wenn auch Ihr Online-Shop bei unserer Prüfung alle Mindestanforderungen erfüllt, können Sie schon in wenigen Tagen das Shop-Gütesiegel nutzen. Als geprüfter Shop stellen wir Ihnen zusätzlich ein Online-Zertifikat aus, das dem Verbraucher die Echtheit und Gültigkeit jederzeit bestätigt.
Beantragen Sie das Gütesiegel mit dem optimalen Leistungspaket für Ihren Online-Shop. Eine Übersicht der verschiedenen Leistungen finden Sie auf der Seite Preise & Leistungen. Wählen Sie dort das passende Paket aus und melden Sie Ihren Online-Shop an.
Nach Zahlungseingang prüfen wir Ihren Online-Shop nach den Mindestanforderungen für das Shop-Gütesiegel. Das Prüfergebnis wird Ihnen innerhalb von 3-5 Werktagen per E-Mail mitgeteilt. Sollten Punkte vorhanden sein, welche nicht den Mindestanforderungen entsprechen, können Sie diese korrigieren und eine erneute Prüfung kostenlos veranlassen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen umgehend das Shop-Gütesiegel verliehen. Sie erhalten dieses als Grafik mit Link zu Ihrem Online-Zertifikat. Dort wird dem Verbraucher die Echtheit und Gültigkeit jederzeit bestätigt. Für die richtige Einbindung in Ihrem Online-Shop erhalten Sie von uns eine Hilfestellung.
Das verliehene Shop-Gütesiegel ist mir fortwährender Einhaltung der Mindestanforderungen für unbegrenzte Zeit gültig, sofern die monatlichen Gebühren für die Nutzung des Shop-Gütesiegels im Voraus beglichen wurden. Wir überprüfen die Einhaltung der Mindestanforderungen in regelmäßigen Abständen (monatlich, unangemeldet). Bei Nichteinhaltung wird der Shop-Betreiber per E-Mail aufgefordert, die entsprechenden Mängel innerhalb 14 Tage zu korrigieren. Wird dem nicht nachgekommen, wird das Shop-Gütesiegel aberkannt und darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf dem jeweiligen Online-Shop veröffentlicht werden. In den Mindestanforderungen ist auch festgelegt, dass bei häufigen Verbraucherbeschwerden (z.B. Abofalle, Verbreitung von Viren etc.), eine sofortige Aberkennung des Shop-Gütesiegels droht und eine Veröffentlichung des Gütesiegels auf der entsprechenden Website untersagt wird, da dadurch eine negative Beurteilung des Shop- Gütesiegels entstehen könnte. Eine Aberkennung des Shop-Gütesiegels ist einmalig und endgültig, eine erneute Verleihung ist ausgeschlossen.